AGB

Allgemeine Lieferbedingungen der GEYER Electronic GmbH (Fassung 07/2021)

 

I. Geltungsbereich

1. Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen an unsere Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Maßgebend ist die jeweils bei Vertragsabschluss gültige Fassung dieser Bedingungen, die jederzeit unter https://www.geyer-electronic.de einsehbar sind.

2. Ausgenommen hiervon sind im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Individualvereinbarungen, die diesen Bedingungen im Rang vorgehen.
3. Anders lautende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
4. Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs.1 BGB.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.Die zu unserem Angebot gehörenden oder in Prospekten, Katalogen oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs-, Funktions- und Verbrauchsdaten, Belastbarkeiten, Toleranzen, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendung oder Geeignetheit für bestimmte Einsatzzwecke sind nur annähernd maßgeblich und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Alle solche Angaben beziehen sich auf unter mitteleuropäischen Betriebsbedingungen getestete Serienmodelle und beschreiben deren Standardfunktionen. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware oder Leistung. Zusicherungen und Garantien werden dem Kunden stets schriftlich und nur unter ausdrücklicher Verwendung der genannten Begriffe gegeben.
3. Handelsübliche Abweichungen und solche, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
4. Wir behalten uns an sämtlichen Unterlagen des Angebots Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
5. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen (Brief, Fax, E-Mail).
6. Bestellungen oder Aufträge des Kunden können wir innerhalb von 4 Wochen nach Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die von uns genannten Preise verstehen sich in EURO für Lieferungen ab Werk innerhalb und außerhalb Deutschlands (EXW gemäß Incoterms 2020) nach Maßgabe der Regelung in Abschnitt IV.1, jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
2. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen netto (ohne Abzug) zu bezahlen. Zahlungen haben ausschließlich auf das von uns benannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf einer individuellen Vereinbarung.
3. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 % p.a. über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
4. Wir sind berechtigt, die Lieferungen und Leistungen auf elektronischem Wege abzurechnen. Der Kunde stimmt widerruflich der Zusendung von Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen per E-mail bei gleichzeitigem Verzicht auf Papierversand zu.
5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sie aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

IV. Lieferung

1. Lieferungen erfolgen innerhalb Deutschlands und außerhalb Deutschlands ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020). Die Versandart ins In- und Ausland erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt, soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Auf Wunsch des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung auf seine Kosten eindecken.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
3. Kosten, die uns durch Annahmeverweigerung oder falsche Angaben des Kunden entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
4. Der Mindestauftragswert für Lieferungen auf dem Versandweg beträgt EURO 25,- ohne Mehrwertsteuer.

V. Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über gemäß vorstehendem Abschnitt IV.1 nach EXW Incoterms 2020, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. .
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf ihn über.

VI. Transportschäden

Transportschäden hat der Kunde dem Frachtführer oder dem sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten wie auch uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb der nachfolgenden Fristen schriftlich (Fax, E-Mail, Brief) wie folgt zu melden:
Bei beschädigter Verpackung:
a) Post: Schaden ist bei Übergabe bestätigen zu lassen und beim Postamt innerhalb von 24 h (!) zu melden. Schaden ist innerhalb 48 h an uns melden.
b) Paketdienst: In Gegenwart des Fahrers ist auszupacken und Schaden bestätigen zu lassen. Schaden ist innerhalb 48 h an uns zu melden.
c) Spedition: In Gegenwart des Fahrers ist auszupacken und Schaden auf Frachtbrief bescheinigen zu lassen. Schaden ist innerhalb 48 h an uns zu melden.
Bei unbeschädigter Verpackung:
a) Post: Sofort (innerhalb 24 h !) ist das zuständige Postamt zu verständigen und Besichtigung und Tatbestandsaufnahme zu beantragen. Schaden ist innerhalb 48 h an uns zu melden.
b) Paketdienst: Schaden ist innerhalb 48 h an uns melden.
c) Spedition: In Gegenwart des Fahrers ist auszupacken, Schaden ist auf Frachtbrief bescheinigen zu lassen und zu vermerken, dass die Verpackung vor der Schadensfeststellung unbeschädigt war. Schaden ist innerhalb 48 h an uns zu melden.

VII. Lieferzeit

1. Die Einhaltung vereinbarter Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus.
2. Eine vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Übergabe an den Kunden, Frachtführer oder sonst mit dem Versand beauftragten Dritten erfolgte oder Versandbereitschaft besteht und dies dem Kunden mitgeteilt wurde.
3. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferzeit auf höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird der Liefertermin um die Dauer dieser Ereignisse verlängert.
4. Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug oder wird uns eine Lieferung unmöglich, so kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von nicht erfüllten Geschäften zurücktreten. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist nach Maßgabe des Abschnitts X dieser Bedingungen beschränkt.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Vollstreckungsmaßnahmen durch Dritte, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt.
2. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich davon zu benachrichtigen.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-betrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigen.

IX. Mängelhaftung

1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach Gesetz geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Danach hat der Kunde gelieferte Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und uns Mängel unverzüglich anzuzeigen. Für Transportschäden gelten ergänzend die Regelungen des vorstehenden Abschnitts VI. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
2. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, leisten wir Gewähr nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Im Falle der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder bei wesentlichen Mängeln den Rücktritt vom Kaufvertrag zu verlangen.
4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, oder bei Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs, bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vereinbart oder vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Für Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, nicht ausreichende oder unsachgemäße Wartung, Instandhaltung oder Instandsetzung oder durch den Einbau falscher Ersatzteile entstehen,  besteht keine Gewähr. Wir übernehmen auch keine Gewähr für Mängel, die durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung durch den Kunden oder dessen Kunden entstehen bzw. dadurch, dass der Kunde oder dessen Kunde die Ware zusammen mit fremden Lieferungen oder Leistungen einsetzt, es sei denn, ein solcher Einsatz und seine Bedingungen sind ausdrücklich vereinbart.
5. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder erschwert wird. In jedem Falle hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
6. Bei Mängeln von Fremderzeugnissen sind wir berechtigt nach unserer Wahl unsere Mängelansprüche gegen die Hersteller oder Lieferanten der Erzeugnisse für Rechnung des Kunden geltend zu machen oder an den Kunden abzutreten. Mängelansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln nach Maßgabe dieser Bedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung solcher Ansprüche gegen den Hersteller oder Lieferanten erfolglos war oder, z.B. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
7. Für die Geltendmachung von Mängelansprüchen sind uns immer die beanstandeten Waren zur Verfügung zu stellen.
8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
9. Gebrauchtwaren verkaufen wir unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung.
10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, es sei denn, wir erteilen im Einzelfalle eine ausdrückliche Garantie.
11. Für Schadensersatzansprüche haften wir nach den Regelungen unter Abschnitt X. Darüber hinaus ist die Mängelhaftung ausgeschlossen.

X. Haftung auf Schadensersatz

1.Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, fehlerhafter oder unterbliebener Beratung oder Auskunft, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieses Abschnitts X eingeschränkt.
2. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Zudem haften wir unbeschränkt gemäß Produkthaftungsgesetz. Wir haften ebenso unbeschränkt bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verletzung von „wesentlichen Vertragspflichten“. Unter wesentlichen Vertragspflichten werden die Pflichten verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, haften wir ebenfalls unbeschränkt.
3. Unsere Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
4. Die Haftung für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden, also insbesondere für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z.B. Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter u.ä., besteht nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist beschränkt bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
5. Eine weitergehende Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.
6. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

XI. Entsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz

1. Unterfällt die Ware dem Elektro- und Elektronikgerät-Gesetz oder dem Batterie-Gesetz, bieten wir dem Kunden auf dessen bei Kaufvertragsabschluss zu äußernden schriftlichen Wunsch an, die Entsorgung gegen Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu übernehmen. Andernfalls übernimmt der Kunde die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
2. Der Kunde stellt uns und unsere Lieferanten dann von den gesetzlichen Verpflichtungen und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
3.Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt der Kunde diese Verpflichtungen, so ist er verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
4.Unser Anspruch auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Diese Frist beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden und/oder dessen Abnehmers bei uns über die Nutzungsbeendigung.

XII. Exportkontrolle

1. Gelieferte Ware und Software können den Exportkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie anderer Staaten unterliegen. Der Kunde ist zur Beachtung von Export- und Importbestimmungen verpflichtet und hat uns alle diesbezüglichen Informationen mitzuteilen; andernfalls hat er uns von allen Konsequenzen freizustellen.
2. Jeder Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass keine Lieferbeschränkungen bestehen und alle erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Dokumente, die zur Vertragserfüllung durch uns benötigt werden, uns vorliegen.

XIII. Reverse Engineering

1. Der Kunde wird es unterlassen, sich durch Untersuchung und Rückbau der Ware, sogen. Reverse Engineering, Kenntnis über die Bauweise, technische Funktionalität und sonstige Eigenschaften, die nicht allgemein bekannt sind, zu verschaffen.
2. Diese Regelung gilt für die Dauer von drei Jahren über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.

XIV. Datenschutz

1. Soweit zur Geschäftsabwicklung erforderlich, werden im Zuge der Geschäftsbeziehung auftragsbezogene Kundendaten erhoben und verarbeitet.
2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten auch für Zwecke der Versendung von Informationen über unsere Produkte und Dienstleistungen an ihn genutzt werden. Der Kunde kann hierfür jederzeit sein Einverständnis widerrufen.
3. Erhebung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgen stets unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
4. Nähere Einzelheiten unserer Datenschutzbestimmungen ergeben sich aus der im Internet abrufbaren Datenschutzerklärung, www.geyer-electronic.de.

XIII. Schlussbestimmungen

1. Bei allen sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten gilt im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten nach unserer Wahl München oder der Firmensitz des Kunden als Gerichtsstand vereinbart.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist München Erfüllungsort.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.    
 
      GEYER Electronic GmbH

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